Führerschein - Klasse T
Mindestalter
16 Jahre für bauartbestimmte Höchgeschwindigkeit bis 40 km/h, 18 Jahre für bauartbestimmte Höchgeschwindigkeit bis 60 km/h. Eingeschlossene Klasse AM und L.
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•Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
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•selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
6 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
Keine Sonderfahrten.
Prüfungen
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•Theoretische Prüfung
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•Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt