Führerschein - Klasse L
Mindestalter
16 Jahre für bauartbestimmte Höchgeschwindigkeit bis 40 km/h, mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
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•selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auch mit Anhängern.
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
Keine Sonderfahrten und keine Praktische Prüfungen.
Prüfungen
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•Theoretische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt