Führerschein - Klasse B und B96
Mindestalter
18 Jahre oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Eingeschlossene Klasse AM und L.
Kraftfahrzeuge Klasse B (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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•mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
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•gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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•mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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•mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten für Klasse B
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Prüfungen
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•Theoretische Prüfung
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•Praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge Klasse B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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•zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
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•zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
Nur Fahrerschulung erforderlich, keine praktische Prüfung.
2,5 x 60 Minuten
3,5 x 60 Minuten Prakt. Übungstoff
1 x 60 Minuten Fahrprakt. Übung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt