Führerschein - Klasse AM
Mindestalter
15 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
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•bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
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•einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
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•einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
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•bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
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•Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
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•bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
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•Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
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•maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
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•maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
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•Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Besondere Ausbildungsfahrten
Keine Sonderfahrten.
Die Prüfung
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•Theoretische Prüfung
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•Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt