Führerschein - Klasse A2
Mindestalter
18 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Eingeschlossene Klasse A1 und AM.
Krafträder mit
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•Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
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•Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.
Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1 muß der Unterricht nicht besucht werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Die Sonderfahrten entfallen bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1.
Die Prüfung
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•Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1)
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•Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt