Führerschein - Klasse A1
Mindestalter
16 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Eingeschlossene Klasse AM.
Krafträder mit
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•Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
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•Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
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•Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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•symmetrisch angeordneten Rädern und
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•Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
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•bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
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•Leistung von bis zu 15 kW
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 - 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 - A4)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die Prüfung
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•Theoretische Prüfung
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•Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt