Führerschein - Klasse A
Mindestalter
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•24 Jahre bei direktem Zugang
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•21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
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•20 Jahre für Krafträder bei stufenweisem Zugang (mindestens zwei Jahre Vorbesitz von Klasse A2). Eingeschlossene Klasse A2, A1 und AM.
Krafträder mit
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•Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
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•bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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•Leistung von mehr als 15 kW oder
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•mit symmetrisch angeordneten Rädern und
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•Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
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•bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
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•Leistung von mehr als 15 kW.
Theorieunterricht
12 x 90 Minuten Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 x 90 Minuten Grundstoff ausreichend.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von 2 Jahren auf A18 oder bei Vorbesitz der Klasse A18 von 2 Jahren auf A:
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•keine theoretische Prüfung
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•keine Anforderung an die praktische Ausbildung
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•praktische Prüfung
Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Die Sonderfahrten entfallen bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2.
Die Prüfung
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•Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2)
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•Praktische Prüfung
Bei Abgabe des Führerscheinantrages wird benötigt:
biometrisches Passbild, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Sehtestbescheinigung, Nachweis über Tag und Ort der Geburt