Beschleunigte Grundqualifikation

Modul 1: Eco-Training                        

Modul 2: Sozialvorschriften

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5: Ladungssicherung

 

Ihre Aus- und Weiterbildung kann gefördert werden. Nähere Infos erhalten sie bei uns in der Fahrschule.


Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C o-der CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.


Quelle: http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Qualifikation-Weiterbildung/qualifikation-weiterbildung_node.html


§ 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation


(1) Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.


(2) Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln.


(3) Der Bewerber und die Bewerberin müssen im Verlauf des Unterrichts mindestens zehn Stunden ein Kraftfahrzeug der betreffenden Klasse unter Aufsicht einer Person führen, die eine gültige Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach dem Fahrlehrergesetz besitzt. Das Kraftfahrzeug muss den jeweiligen Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen. Es muss außerdem den Anforderungen der Nummer 2.2.16 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen, sofern der Bewerber oder die Bewerberin die Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzt. Von den Fahrstunden nach Satz 1 können bis zu vier auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.


(4) Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer und umfasst mindestens eine Frage zu jedem der jeweils maßgeblichen in der Anlage 1 genannten Ziele. In der Prüfung ist nachzuweisen, dass die Inhalte der in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche beherrscht werden.


(5) Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Bei Bedarf muss die zuständige Industrie- und Handelskammer mindestens einmal im Vierteljahr einen Prüfungstermin festsetzen. Der Bewerber oder die Bewerberin kann mit seiner oder ihrer Zustimmung an eine andere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden, wenn innerhalb eines Vierteljahres weniger als drei Bewerber und Bewerberinnen zur Prüfung anstehen oder dem Bewerber oder der Bewerberin andernfalls wirtschaftliche Nachteile entstehen.


(6) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.


(7) Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr sind von der Teilnahme am Unterricht und der Prüfung insoweit befreit, als Prüfungsgegenstand bereits Gegenstand der Prüfung nach diesen Verordnungen sind. Die Dauer der Teilnahme am Unterricht und Prüfung sind entsprechend zu verkürzen.


Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv/index.html

EU Berufskraftfahrer Aus und Fortbildung

gemäß § 5 Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG)

in Verbindung mit § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BkrFQV)

Führerscheinschlüsselzahl 95

Berufskraftfahrer müssen in einem Zyklus von jeweils 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. An der Weiterbildung müssen alle Personen teilnehmen die ihren Führerschein für gewerbliche Zwecke nutzen (Lkw über 3,5t und Bus).


Führerscheininhaber der Klassen D1 - DE die vor dem 10.09.2008 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten.


Führerscheininhaber der Klassen C1 - CE die vor dem 10.09.2009 erworben haben benötigen nur eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten.

Kontakt:

Fahrschule Dirk Reiche

Sprottaer Landstr. 6, 04838 Paschwitz

Mockrehnaer Str. 5, 04862 Audenhain

Bergstr. 8, 04838 Jesewitz


Mobil: 01705476172

Telefon: 03423602215

Email: fahrschule-reiche[at]t-online.de


Unterrichtszeiten:

Paschwitz:

Nach telefonischer Absprache


Audenhain:

Nach telefonischer Absprache


Jesewitz:

Nach telefonischer Absprache


Anmelde- und Beratungszeiten
30 Min. vor Unterrichtsbeginn.


Termine für Fahreignungsseminar:

Aufgrund der hoher Nachfrage
bitte telefonisch anmelden.


Berufskraftfahrerweiterbildung:

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Erste Hilfe Lehrgang:

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